Kadem Köln e.V.

 

§ 1 Name und Sitz

 Der Verein führt den Namen „Kadem- Verein für Universell geltende Sozial- Ethische und Moralische Grundwerte“.

Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V.

Der Sitz des Vereins ist in 50737 Köln, Neusser Str. 592b.

 § 2 Geschäftsjahr

 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 § 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 Zweck des Vereins ist die Förderung:

·         der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,

·         der Jugendhilfe,

·         internationale Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens

 Der ideelle Zweck des Vereins ist,

·         den Universell Sozial- Ethischen und Moralischen Grundwerten in Deutschland, unabhängig der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion und des Geschlechts selbstlos zu dienen, um für zukünftige Generationen nachhaltige Werte zu schaffen;

·         die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Menschen gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und ist gegen jede Art von Diskriminierung;

·         das Miteinander, den Zusammenschluss und den Austausch unter dem Aspekt der universell Ethischen und Moralischen Grundwerte in Deutschland zu fördern

·         den sozialen und kulturellen Austausch zu dienen und zu fördern

·         Aufbau und Pflege von Beziehungen zu nationalen, internationalen Institutionen, Stiftungen, Vereinen und Organisationen.

·         In Übereinstimmung mit unserem Vereinsziel hinsichtlich der Förderung und der Entwicklung von universell ethischen und moralischen Grundwerten, sollen wichtige und eindrucksvolle deutschsprachige Literaturwerke in andere Sprachen übersetzt und veröffentlicht werden. Und andersrum genauso. Durch den kulturellen Austausch wollen wir Menschen zusammenbringen und somit den Zugang und das Verständnis zu fremden Kulturen erleichtern.

·         In Deutschland lebende aber nicht mit der deutschen Sprache und Kultur aufgewachsene Kinder und Jugendliche, sollen entsprechend den universell geltenden sozial ethischen und moralischen Wertevorstellungen gefördert und unterstützt werden, um Sie wieder leichter in die deutsche Sprache und Kultur integrieren zu können. 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

·         die Durchführung von Kursen, Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung

·         Regelmäßige Veranstaltungen von Vorträgen, Lesungen und themenzentrierte Diskussionsrunden

·         die Förderung und Unterstützung der Lese- und Kommunikationskultur unter dem Motto „Werte schaffen“ Menschen zusammenbringen

 § 4 Selbstlose Tätigkeit

 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 § 5 Mittelverwendung

 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 § 6 Verbot von Begünstigungen

 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

·         Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

·         Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

·         Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

·         Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

·         Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

·         Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.

·         Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

 § 9 Beiträge

 Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

 § 10 Organe des Vereins

 Organe des Vereins sind:

·         die Mitgliederversammlung

·         der Vorstand.

§ 11 Mitgliederversammlung

·         Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

·         Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung oder per E-Mail des Vorstands unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

·         Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

·         Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

·         Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

·         Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

·         Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

·         Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

·         Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

·         Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

·         Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

·         Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

·         Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Vorstand

·         Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Kassierer und weiteren zwei Personen. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

·         Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.

·         Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

·         Wiederwahl ist zulässig.

·         Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

·         Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

 § 13 (Kassenprüfung)

·         Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr eine/n Kassenprüfer/in.

·         Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

·         Wiederwahl ist zulässig.

§ 14 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt ihr materielles und immaterielles Vermögen an die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB). Diese haben es unmittelbar und ausschließlich vorrangig für die Zwecke gemäß § 3 zu verwenden.